Telefonische Krankschreibung
Telefonische Krankschreibung:
Bei Erkrankungen mit leichter Symptomatik kann seit dem 7. Dezember 2023 wieder per Telefon eine Krankschreibung erfolgen.
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Patientinnen und Patienten müssen der Praxis bekannt sein
- nur bei Krankheiten ohne schwere Symptomatik
- Krankschreibungen können bis zu fünf Kalendertage erfolgen
- keine telefonische Verlängerung (!)
Die Entscheidung liegt im Ermessen der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes.
Übrigens:
Den „Gelben Zettel“ – die Krankschreibung auf Papier gibt es nicht mehr. Die Arztpraxis übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort elektronisch abrufen.